Gesundheitsuntersuchung Check-up
Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Ab dem Alter von 35 kann der Check-up alle drei Jahre in Anspruch genommen werden. Dabei sind Blutuntersuchungen bei Versicherten unter 35 Jahren nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen, eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen.
Laden des Check-Up für Erwachsene: "Gut vorgesorgt - Der Check-up für Erwachsene"
(PDF, 109 KB).